Aktuelles
Die geänderte Verordnung wird zum 01.04.2023 gültig.
Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 16.12. 2022, veröffentlicht in der Drucksache 562-22 wurde die Erste Änderung der Baustellenverordnung festgelegt.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen zwei unterschiedliche Gesichtspunkte: zum einen berücksichtigte damit die Bundesregierung das Vertragsverletzungsverfahren der europäischen Kommission aus 2021, zum anderen wurde für die Flexibilisierung der Baustellenverordnung die Zuständigkeit des ASTA (Ausschuss für Arbeitsstätten) eingefügt.
Der Fachbereich Bau wird die geänderte Verordnung in einem gesonderten Artikel ausführlich darstellen und kommentieren.
Links:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/1/VO