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Arbeitsgruppe: Nachhaltigkeit und Green Deal im Arbeitsschutz auf Baustellen

Nachhaltigkeit ist das bestimmende Thema der aktuellen Zeit! Kaum ein Begriff hat sich in den letzten Jahren so stark entwickelt wie der Begriff "Nachhaltigkeit". Doch was ist Nachhaltigkeit eigentlich?

Nachhaltigkeit ist das bestimmende Thema der aktuellen Zeit!

Kaum ein Begriff hat sich in den letzten Jahren so stark entwickelt wie der Begriff "Nachhaltigkeit". Doch was ist Nachhaltigkeit eigentlich?

Laut Wikipedia bedeutet Nachhaltiges Bauen:

„Das nachhaltige Bauen bezeichnet eine ökonomische und ökologische Differenzierung des bisher in Deutschland unter der Bezeichnung des ökologischen Bauens verstandenen Begriffs. Der Nachhaltigkeitsgedanke entstand bereits im 18. Jahrhundert in der Forstwirtschaft und wurde durch den Bergbauhauptmann Hans Carl von Carlowitz geprägt. Er erkannte einen Zusammenhang zwischen der aus massiver Rodung resultierenden Holzknappheit und negativen ökologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Als Resultat seiner Beobachtungen forderte er einen sorgsamen Umgang mit der Ressource Holz, worunter er das ausgeglichene Verhältnis zwischen Anbau und Rodung des Holzes verstand.

Dieses Denken hatte Auswirkungen bis ins 20. und 21. Jahrhundert hinein. Die von den Vereinigten Nationen gegründete Brundlandt-Kommission formulierte 1987 das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Dieses Konzept sollte einen Wandlungsprozess initiieren, der auf negative Veränderungen in Natur und Klima und im Energie- und Ressourcenhaushalt mit der Forderung nach Generationengerechtigkeit reagiert. Damit wird eine Wirtschaftsweise propagiert, die neben ökonomischem Profit sowohl Umweltverträglichkeit als auch soziale Verantwortung einschließt und die Bedürfnisse jetziger mit denen kommender Generationen vereinbart.

Ein nachhaltiges Gebäude zeichnet sich durch seine hohe ökologische, ökonomische und sozio-kulturelle Qualität aus. Diese drei Aspekte bilden die drei Hauptsäulen der Nachhaltigkeit. Die sie charakterisierenden Kriterien werden nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang betrachtet. Ausgangspunkt und wichtige Voraussetzung, um objektive Aussagen über die nachhaltige Qualität eines Gebäudes machen zu können, ist die Betrachtung der gesamten Lebensdauer eines Bauwerks. Die Lebensdauer eines Gebäudes umfasst die Phasen der Planung, der Errichtung, der Nutzung, des Betriebs und des Abrisses bzw. des Rückbaus. Diese unterschiedlichen Phasen eines Gebäudes stellen gemeinsam seinen Lebenszyklus dar. Der Lebenszyklus bildet so den zeitlichen Rahmen zur Beurteilung der Nachhaltigkeit. Alle Phasen des Lebenszyklus müssen bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes einbezogen werden.“ (Quelle: Wikipedia URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltiges_Bauen; Zugriff 10.07.2022)

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten des Bauwesens scheinen hier nicht einbezogen zu sein.

Bei der UN-Generalversammlung 2015 haben sich 193 Staaten auf 17 Ziele geeinigt, die 169 Unterziele beinhalten. Sie heißen „Nachhaltige Entwicklungsziele“ oder „Sustainable Development Goals“ (SDGs).

Sie lauten wie folgt:

  1. Keine Armut
  2. kein Hunger
  3. Gesundheit und Wohlergehen
  4. hochwertige Bildung
  5. Geschlechtergleichheit
  6. sauberes Wasser Sanitäreinrichtungen
  7. bezahlbare und saubere Energie
  8. menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
  10. weniger Ungleichheiten
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz
  14. Leben unter Wasser
  15. Leben an Land
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

 

In der Erklärung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden die 17 Nachhaltigkeitsziele in der Politik der Bundesrepublik Deutschland eingebunden und ergänzend erläutert. (https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/17-nachhaltigkeitsziele-sdgs)

 

Die zutreffenden Aspekte für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination können in den Zielen 11,12 und 13 lokalisiert werden:

11. Nachhaltige Städte und Gemeinden

12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion

13. Maßnahmen zum Klimaschutz

 

Europäischen Green Deal und Nachhaltigkeit

Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird gleichfalls im Europäischen Green Deal aufgegriffen und umgesetzt. Die Zielsetzungen lauten wie folgt:

  1. saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität
  2. sanierte, energieeffiziente Gebäude
  3. gesundes und bezahlbares Essen
  4. mehr öffentliche Verkehrsmittel
  5. sauberere Energie und modernste saubere Technologien
  6. langlebigere Produkte, die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können
  7. zukunftsfähige Arbeitsplätze und Vermittlung der für den Übergang notwendigen Kompetenzen
  8. weltweit wettbewerbsfähige und krisenfeste Industrie

 

Die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ koordiniert die Aktivitäten für das Bauwesen und fasst diese zusammen. Die Initiative liefert ebenfalls die Unterstützung für Städte und Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung lokaler Initiativen.

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination muss sich damit dem Thema sanierte und energieeffiziente Gebäude auch unter dem Aspekt der „Grauen Energie“ von Gebäuden stellen.

 

Was aber hat Nachhaltigkeit konkret mit Arbeitsschutz zu tun?

 

In einem Arbeitskreis der Fachbereich Bau (VDSI) soll das Thema Nachhaltigkeit und europäischer Green Deal zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erläutert und diskutiert werden.

Dabei sind u.a. folgende Fragen zu klären:

  • Was hat Nachhaltigkeit mit Arbeitsschutz zu tun?
  • Welche der 17 Nachhaltigkeitsziele betreffen neben den oben bereits erwähnten Zielen den Arbeitsschutz auf Baustellen?
  • Wie können Koordinatoren*innen nach BaustellV dazu beitragen, diese Nachhaltigkeitsziele zu realisieren?
  • Wie können Koordinatoren*innen die besonderen Sicherheitsrisiken, die beim vermehrten sanieren von Gebäuden entstehen, wirksam vermeiden helfen.
  • Wie können Koordinatoren die Unternehmen bei unterstützen, die 2023 in Kraft tretende CSR-Richtlinie umzusetzen (Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes)
  • und weitere

 

Mit diesen und weiteren Fragestellungen will sich die Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz auf Baustellen“ auseinandersetzen.

Ziel ist die Herausgabe einer Stellungnahme / bzw. Umsetzungshilfe durch den VDSI – Fachbereich Bau.


Interessenten zur Mitarbeit wenden sich bitte bis spätestens 30.09.2022 an den Fachbereich Bau im VDSI.

VDSI Fachbereich Bau

Leitung

Dr. Reinhard Obermaier - Tel. +49 6190 919973 5  E-Mail: FG-Bau@vdsi.de

stellv. Leitung 

Dr.-Ing. Thomas Dudek - Tel: +49 171 48 13 625    E-Mail : dudek@ib-dudek.com